Räumungs- und Evakuierungskonzepte

Räumungs- und Evakuierungskonzepte

Arbeitgeber haben gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht, Maßnahmen zu treffen, welche zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Das Erfordernis eines Räumungs- und Evakuierungskonzeptes kann aber auch aus den Auflagen aus Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Versammlungsstättenverordnung, Auflagen des Sachversicherers oder aus Eigeninteresse gegeben sein. In einem Räumungs- und Evakuierungskonzept können Maßnahmen zur Sicherstellung der geordneten Räumung festgesetzt werden.

Dabei werden verschiedene Räumungsszenarien definiert und entsprechende Maßnahmen beschrieben. Ergänzend können Taschenkarten erstellt werden, welche einen Lageplan sowie wichtige Anweisungen für Räumungshelfer enthalten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung von Räumungsübungen oder der Ausbildung von Räumungshelfern.

Räumungs- und Evakuierungskonzepte