Stellungnahmen

Stellungnahmen

Oftmals werden über den bauordnungsrechtlichen Brandschutz hinaus, den Brandschutz betreffende arbeitsschutztechnische Belange an Gebäude gestellt. Es empfiehlt sich diese in einer gesonderten Betrachtung (arbeitsschutztechnische Stellungnahme) neben dem Brandschutzkonzept zu bewerten, da im Vergleich zum Bauordnungsrecht für den Arbeitsschutz kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann.

Themenstellungen können beispielsweise Rettungsweglängen und -breiten, Aufschlagrichtungen von Türen, die Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern, Treppensteigungen, Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung oder die Anordnung von Handläufen im Gebäude sein.

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