Bauüberwachung / -abnahmen

Bauüberwachung / -abnahmen

Zur Sicherstellung der praktischen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept und zur anschließenden Bestätigung gegenüber der genehmigenden Behörde ist auch die Bauüberwachung Gegenstand unseres Leistungsportfolios. Dabei bedienen wir die Niveaus 1, 2 und 3 gemäß des AHO Hefts Nr. 17: Leistungen für Brandschutz. Dabei werden die einzelnen Niveaus – verkürzt – wie folgt dargestellt:

Das Niveau 1 bescheinigt die prinzipielle Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Brandschutzkonzept. Durch eine begrenzte Anzahl an Ortsterminen in Kombination mit der Einsichtnahme in vorgelegte Nachweise wird eine Plausibilitätskontrolle, bei welcher Veränderungen gegenüber dem Brandschutzkonzept erkannt und dokumentiert werden, durchgeführt.

Im Niveau 2 erfolgt eine systematisch-stichprobenartige Kontrolle. Dies bedeutet, dass ergänzend zum Leistungsumfang des Niveau 1 eine Prüfung einzelner brandschutzrelevanter Bauprodukte und -arten auf übereinstimmende Ausführung mit den einschlägigen Nachweisen über die Verwendbarkeit erfolgt. Diese Prüfungen folgen einer festgelegten Systematik. Das Niveau 2 wird regelmäßig zur brandschutztechnischen Bauüberwachung herangezogen, wenn eine brandschutztechnische Abnahme durch den Sachverständigen in der Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde gefordert wurde.

Als baubegleitende Qualitätskontrolle wird Niveau 3 bezeichnet. Ergänzend zu den ersten beiden Stufen erfolgt in Niveau 3 eine vollständige Prüfung aller Bauprodukte und -arten auf ordnungsgemäße Übereinstimmung mit den entsprechenden Eignungsnachweisen. Nachstehend werden hierzu auch ggf. zerstörende Prüfungen, also das Öffnen von bereits fertiggestellten Bauteilen, durchgeführt.

Die vollständige Prüfung ist bei Bauvorhaben entsprechender Größe praktisch ausschließlich mit Anwesenheit des Fachbauleiters Brandschutz sicherzustellen.

BAV_Bauueberwachung