Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Als wesentlicher Baustein der betrieblichen Gefahrenabwehr kann auch die Brandschutzordnung nach DIN 14096 bezeichnet werden. Während der Teil A wesentliche sicherheitstechnische Informationen für alle Gebäudenutzer auf einer A4-Seite liefert, wendet sich Teil B an Personen, welche sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Er regelt Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und das Verhalten im Brandfall. Die Struktur ist dabei normativ vorgegeben:

a) Einleitung
b) Darstellung der Brandschutzordnung, Teil A
c) Brandverhütung
d) Brand- und Rauchausbreitung
e) Flucht- und Rettungswege
f) Melde- und Löscheinrichtungen
g) Verhalten im Brandfall
h) Brand melden
i) Alarmsignale und Anweisungen beachten
j) in Sicherheit bringen
k) Löschversuche unternehmen
l) Besondere Verhaltensregeln
m) Anhang (Pläne, Zeichnungen, funktionsbezogene Merkblätter, Checklisten)

Der Teil C ist Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben vorenthalten. Hier werden die Struktur der Brandschutzorganisation oder Handlungsanweisung für z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Räumungshelfer aufgenommen. Auch für Teil C legt DIN 14096 den Aufbau fest:

a) Einleitung
b) Brandverhütung
c) Meldung und Alarmierungsablauf
d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
e) Löschmaßnahmen
f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
g) Nachsorge
h) Anhang

BAV_Brandschutzordnung
BAV Ingenieure Braende-verhueten-Brandschutz BSO Teil A