Brandschutztechnische Stellungnahmen

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Gerne betrachten wir die verschiedensten brandschutztechnischen Fragestellungen in einzelnen Stellungnahmen. Diese können den baulichen, anlagentechnischen oder organisatorischen Brandschutz betreffen.

Werden beispielsweise von Behörden Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung gefordert, gibt es in einigen Bundesländern keine konkreten Rechtsvorgaben. Mittels brandschutztechnischer Stellungnahme können individuelle Lösungen erarbeitet und mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden.
Oftmals werden über den bauordnungsrechtlichen Brandschutz hinaus, den Brandschutz betreffende arbeitsschutztechnische Belange an Gebäude gestellt.

Es empfiehlt sich diese in einer gesonderten Betrachtung (brandschutztechnische Stellungnahme) neben dem Brandschutzkonzept zu bewerten, da im Vergleich zum Bauordnungsrecht für den Arbeitsschutz kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann.

Auch kleinere brandschutztechnische Maßnahmen, welche die Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes noch nicht erforderlich machen, können in brandschutztechnischen Stellungnahmen bewertet werden. Hierzu können kleinere Umbauten im Bestand, kleinere baulichen Erweiterungen oder Ergänzungen zu bestehenden Brandschutzkonzepten Beispiele sein.

BAV_Brandschutztechnische Stellungnahmen